Zuströmbereich Zu
Der Zuströmbereich Zu umfasst das Gebiet, aus dem der Hauptanteil des Wassers stammt, das einer Grundwas- serfassung entnommen wird. Im Zuströmbereich müs- sen spezifische, auf die konkrete Belastung ausgerichtete Schutz- oder Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Der für das Gebiet zuständige Kanton muss einen Zu- strömbereich Zu bestimmen,
- wenn das Wasser einer Grundwasserfassung, die im öffentlichen Interesse liegt, mit schlecht abbaubaren oder mobilen Stoffen verunreinigt ist,
- oder wenn eine konkrete Gefahr einer solchen Verunreinigung besteht.
Beispiele für Stoffe, die das Grundwasser auf diese Weise verschmutzen, sind Pflanzenschutzmittel, Nitrat und Lösungsmittel. Konkret angewendet wird der Zu- strömbereich z.B. bei den Nitratsanierungen nach Arti- kel 62a des Gewässerschutzgesetzes.
Tiefenlagerung von A - Z
Das Online-Glossar erläutert die ständig angewendeten Begriffe rund um die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle aus Biologie, Chemie, Geologie, Kerntechnik und Physik. Zudem sind die gesetzlichen Grundlagen zur Kernenergie, zu Gewässerschutz, Raumplanung soweit sie die geologische Tiefenlagerung betreffen aufgeführt. Wir hoffen, dass dieses Nachschlagewerk allen Interessierten, Mitwirkenden in den Regionalkonferenzen und unseren Mitgliedern eine verlässliche Lesehilfe in einer der wichtigsten Diskussionen in unserem Land ist.
Quellenverzeichnis
- www.bag.admin.ch
- www.bfe.admin.ch
- www.brockhaus.de
- www.egt.ch
- www.ensi.ch
- www.fz-juelich.de
- www.kernenergie.ch
- www.kernfragen.de
- www.kne-schweiz.ch
- www.nagra.ch
- www.naz.ch
- www.nuklearforum.ch
- www.oeko.de
- www.psi.ch
- www.scilogs.de
- www.wikipedia.ch
- www.wissen.de
- www.zuerichnordost.ch
- www.zwilag.ch